Die Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes beschäftigt die Branche seit Monaten. Viele Versicherer haben die Anforderungen der Gesetzesnovelle auf unterschiedlichste Weise umgesetzt. Wir haben hierfür zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle entwickelt. Beide Modelle bieten wir allen Vertriebspartnern in einem Anschreiben im September an mit der Bitte sich für eines zu entscheiden.
Mit der Auswahl des Vergütungsmodells können Vertriebspartner für ihr Unternehmen ein steuerbares und kalkulierbares System bestimmen. Auf den Punkt gebracht heißt das:
Vermittler haben die Wahl zwischen
-
einer Haftungszeit von 5 Jahren bei reduzierter Abschlussvergütung und einer zusätzlichen laufenden Vergütung,
-
oder einer Haftungszeit von 8 Jahren bei unveränderten Abschluss- und Folgevergütungen.
Das gewählte Vergütungsmodell wird dann zum 1. Januar 2017 für das Neugeschäft in der Lebens- und Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung (Einzelversicherungen) gelten. Bis Ende 2016 bleibt es bei den bisherigen Modalitäten der Vergütung. Für Verträge zur Absicherung biometrischer Risiken, die nicht vom LVRG betroffen sind (Berufsunfähigkeit, Pflege und Tod), dem Bestandsgeschäft sowie im Einmalbeitragsgeschäft bleibt es auch darüber hinaus bei der bisherigen Art und Höhe der Vergütung.